Trinkwasser
Information über das Trinkwasser
Die Informationspflicht der Trinkwasserverteiler ist in Art. 5 Verordnung des EDI über Trink-, Quell-und Mineralwasser vom 23.11.2005 festgelegt. Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, hat diese jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.
Nr. Probe: 23-125436 – Trinkwasser im Verteilnetz
Entnahmestelle: Mehrfamilienhaus, Sarraglanazweg 55, Courgevaux
Datum: 12.06.2023
Mikrobiologische und physikalisch-chemische Qualität | Diese Probe entspricht den geltenden Normen für die geprüften Werte |
Wasserhärte | 38.5 ± 1.5 |
Nitratgehalt | 24 ± 3 |
Herkunft des Wassers | Quellwasser |
Behandlung | UV |
Wassertemperatur | 13,5°C |
Diese Probe entspricht den geltenden Normen für die analysierten Parameter.
Bei besonderen Massnahmen, die vom Trinkwasserdienst getroffen werden, wird die Gemeindeverwaltung die Konsumentinnen und Konsumenten umgehend informieren.
Weitere Auskünfte:
- Thierry Mauron, Gemeinderat, 079 907 62 34
- Thomas Etter, Brunnenmeister, 079 679 99 67
Ermächtigte Betriebe für private Trinkwasseranschlüsse auf dem Gemeindegebiet von Courgevaux:
- Etter Wärmetechnik AG, Posatweg 6, 1796 Courgevaux